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Ein attraktives Gehalt für GmbH-Geschäftsführer wird durch diese vier Kriterien bestimmt.

Optimieren Sie Ihre GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführergehälter, um Steuervorteile zu nutzen. Ein höheres Geschäftsführergehalt führt zu geringeren Steuern, solange es im angemessenen Rahmen bleibt. Um dies sicherzustellen, beachten Sie vier entscheidende Kriterien: Das Gehalt sollte einem Fremdvergleich standhalten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der eigenen Branche. Das Fixgehalt sollte mindestens 75 % der Gesamtbezüge ausmachen, während nur 25 % auf Tantiemen entfallen sollten. Zusätzlich ist eine ausreichend hohe Eigenkapitalverzinsung notwendig, um sicherzustellen, dass die GmbH angemessen profitiert. Vermeiden Sie rückwirkende Erhöhungen, da sie als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten.




1.Optimierung des Geschäftsführergehalts – Einleitung: GmbH-Gesellschafter, die ihre eigene Firma leiten, haben die Möglichkeit, durch die Gestaltung ihres Geschäftsführergehalts Einfluss auf die Steuerlast zu nehmen. Diese Beeinflussung erstreckt sich auf zwei Ebenen: Zum einen werden Geschäftsführergehälter als Betriebsausgaben betrachtet, die in der Regel steuermindernd wirken und somit den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH verringern. Ein höheres Geschäftsführergehalt führt daher zu niedrigeren Körperschafts- und Gewerbesteuern. Zum anderen kann die Besteuerung des Geschäftsführergehalts auf der Ebene des Gesellschafters unter bestimmten Bedingungen günstiger sein als bei einer gleichwertigen Dividende.

  1. Natürlich wäre es als Gestaltungsmissbrauch anzusehen, wenn ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer den gesamten Unternehmensgewinn als Geschäftsführergehalt beanspruchen würde. Gleichzeitig steht es in einem solchen Fall dem Unternehmer frei, ein Geschäftsführergehalt nach eigenen Vorstellungen festzulegen. Doch wo liegt die Grenze, bis zu der eine Einigung mit dem Finanzamt über ein angemessenes Gehalt möglich ist?


2.Optimierung des Geschäftsführergehalts: Rechtsgrundlagen: Bei der Diskussion mit dem Finanzamt über die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts ist es entscheidend, sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen zu stützen. Besondere Beachtung verdienen die gesetzlichen Vorgaben zu verdeckten Gewinnausschüttungen, da jegliche Überzahlung über ein angemessenes Gehalt automatisch als solche qualifiziert wird.

  1. Obwohl § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG ausdrücklich auf den Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) eingeht, fehlt es in den Steuergesetzen an einer genauen Definition dieses Begriffs. Stattdessen müssen Betroffene auf die Rechtsprechung zurückgreifen, die allgemein festhält, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung darstellt, die das Einkommen der Gesellschaft beeinflusst. Diese entsteht im Gesellschaftsverhältnis zum Geschäftsführer, ohne auf einem ordentlichen Gesellschafterbeschluss zu beruhen, und betrifft auch nahestehende Personen des Geschäftsführers.


3. Angemessenes Geschäftsführergehalt Kriterium 1: Fremdvergleich Um ein ansprechendes Geschäftsführergehalt zu bestimmen und dabei verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, setzen wir vier entscheidende Kriterien fest. Der erste, oft als wichtigster betrachtete Punkt, betrifft die Gehaltshöhe. Die Angemessenheit hängt maßgeblich davon ab, wie sich das Gehalt im Vergleich zu anderen Geschäftsführern in ähnlichen Positionen und Situationen gestaltet. Externe Branchenkennzahlen und interne Vergleiche innerhalb des Unternehmens sind dabei relevant. Auch das Verhältnis des Gehalts zum Gesamtgewinn der Gesellschaft ist von Bedeutung, um sicherzustellen, dass es im unternehmerischen Kontext angemessen ist.


4. Angemessenes Geschäftsführergehalt Kriterium 2: Quote der Tantiemen Der zweite Punkt fokussiert auf die Art der Vergütung. Ein attraktives Geschäftsführergehalt muss eine bestimmte Quote erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Tantiemen. Es ist entscheidend, dass Tantiemen lediglich einen ergänzenden Charakter haben und nicht mehr als 25 % der Gesamtvergütung ausmachen. Ein übersteigender Anteil würde als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet, unterliegt der Kapitalertragsteuer und sollte vermieden werden.


5. Angemessenes Geschäftsführergehalt Kriterium 3: Eigenkapitalverzinsung Unser drittes Kriterium betrifft die Eigenkapitalverzinsung der Gesellschaft. Auch hierauf sollte ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer achten, um sicherzustellen, dass sein Geschäftsführergehalt als angemessen gilt. Eine Eigenkapitalverzinsung von mindestens 10 % wird in den meisten Fällen als attraktiv betrachtet. Dies bedeutet, dass ein erheblicher Teil des Gewinns in der GmbH verbleiben muss, insbesondere wenn das Stammkapital dem gesetzlich geforderten Mindestbetrag entspricht.


6. Angemessenes Geschäftsführergehalt Kriterium 4: Vermeidung nachträglicher Vergütung Der letzte Punkt, der die Attraktivität des Geschäftsführergehalts unterstreicht, bezieht sich weniger auf die Höhe als vielmehr auf den Zeitpunkt der Vereinbarung. Nur wenn die Vergütung auf Grundlage bereits getroffener Vereinbarungen erfolgt, gilt ihre Attraktivität als gesichert. Oftmals erkennen Geschäftsführer im Laufe des Geschäftsjahres aufgrund unerwarteten Erfolgs, dass ein höheres Gehalt angemessen wäre. Eine nachträgliche Erhöhung des Geschäftsführergehalts wird jedoch als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet, mit den entsprechenden gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.

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