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FACHWISSEN

Was Unternehmer wissen sollten

Die Besteuerung von Unternehmen ist ein Spezialbereich im Steuerrecht. Dieses unterliegt besonders häufigen und weitreichenden Veränderungen. So wurde im Zuge der Unternehmensteuerreformen 2001 und 2008 das Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und die Dividendenbesteuerung jeweils in Gänze neu geregelt. Hinzu kommt die kleine Organschaftsreform 2014, die Auswirkungen der aktuellen BEPS-Diskussion und weitere (kleinere) Neuregelungen im Jahresrythmus.

Im Lichte des aktuellen Unternehmensteuerrechts beraten wir Unternehmen, Unternehmensgruppen und Konzerne bei ihren Besteuerungsfragen. Dazu zeigen wir Handlungsempfehlungen auf und arbeiten Gestaltungsalternativen zur Optimierung der Steuersituation aus. Durch unsere Vortragstätigkeit referieren wir frühzeitig zu anstehenden Gesetzesänderungen und treten mit diesem Wissen im Voraus und pro aktiv an unsere Mandanten heran.

Mit unserem Spezialwissen entwickeln wir Lösungen zu aktuellen Steuerfragen sowie zu komplexen Aufgabenstellungen der Unternehmenbesteuerung. Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit auch auf der Beratung von Berufskollegen, namentlich anderen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die über unsere Vorträge uns als second opinion hinzuziehen.

Geschäftsgraphen

Vorteile der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: „GmbH“) ist die am häufigsten gewählte Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht. Wesentliche Vorteile der GmbH sind ihrer Haftungsbeschränkung und ihre besonderen steuerlichen Privilegien. Nachteile der GmbH sind die formalen Gründungsvoraussetzungen (notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Stammkapital von EUR 25.000,00 und Handelsregistereintrag) und das aufwändige Liquidationsverfahren.
Im Steuerrecht ist die GmbH als Kapitalgesellschaft ein eigenständiges Steuersubjekt und gibt den Gesellschaftern und Geschäftsführern damit viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die wichtigsten Informationen zur laufenden Besteuerung und aktuellen Gestaltungsmodellen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.

Büro mit Aussicht

Mehrstöckige Kapitalgesellschaftsstrukturen

Mittelständische Unternehmensgruppen und Konzerne nutzen häufig Holdingstrukturen, um besondere Steuervorteile zu nutzen. In den vergangenen Jahren hat sich diese Struktur auch für mittelgroße Unternehmen durchgesetzt, sodass wir auch Holdingstrukturen ab einem mittleren siebenstelligen Jahresumsatz in unserer Mandantschaft betreuen.
Von besonderer Bedeutung ist, dass Gewinne aus den operativen Gesellschaften nahezu steuerfrei an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden können. Zusätzlich ist die Holding dahingehend privilegiert, dass sie die Tochterkapitalgesellschaften auch steuerfrei veräußern kann. In der Praxis verbinden wir solche Holdingstrukturen meist mit einer zusätzlichen Immobilien-GmbH, damit die steuerfrei vereinnahmten Gewinne in Immobilien reinvestiert und die quasi Steuerbefreiung bei der Gewerbesteuer (erweiterte Grundstückskürzung) genutzt werden kann.
Selbstverständlich begleiten wir Mandanten auch bei erstmaligen Etablierung solcher Holdingstrukturen bzw. bei der steuerlichen Optimirung bereits bestehender Holdinggesellschaften. Bei Umstrukturierungen sind besondere Behaltensfristen zu beachten, die meist sieben Jahre betragen. Wird die Holdingstruktur direkt bei der Unternehmensgründung aufgesetzt, können die Steuervorteile bereits im ersten Jahr in Anspruch genommen werden.

Statistische Entwürfe

Vorteile der Globalisierung

Doppelbesteuerung vermeiden und niedrige Steuersätze nutzen!

Das Internationale Steuerrecht wird in Zeiten der Globalisierung immer wichtiger. Ausländische Muttergesellschaften halten 28.000 deutsche Tochtergesellschaften (davon 75 Prozent mit EU-Bezug). Umgekehrt halten deutsche Unternehmen rund 24.500 ausländische Tochtergesellschaften (davon 47 Prozent im EU-Ausland). Hinzu kommen rd. 2 Mio. Wegzüge ins Ausland und rd. 1 Mio. Zuzüge nach Deutschland von Privatpersonen.

Unsere Steuerberater betreuen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei internationalen Steuerfragen. Darüber hinaus beraten wir zur erstmaligen Strukturierung eines weltweiten Holdingsstandorts und zur Optimierung bestehender grenzüberschreitender Unternehmensstukturen.

A group of women at a business meeting

Fachwissen Thema: Auslandgründung VAE

Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung im Außensteuergesetz stellen wir ein Gestaltungsmodell vor, mit dem im Inland steuerpflichtige Gesellschafter einer ausländischen Gesellschaft keine Steuern in Deutschland zu zahlen brauchen. Dabei geht es darum, dass der Gesetzgeber in der neuen Fassung des § 7 AStG die Bedingungen, unter denen solche Gesellschafter ihre Gewinne im Inland versteuern müssen, entschärfte. So ist nun ein in Deutschland steuerpflichtiger Gesellschafter nur dann zu besteuern, wenn er mit seinen Stimmrechten eine ausländische Gesellschaft beherrscht, oder wenn ihm mehr als 50 % des Gewinns zustehen. Außerdem ist diese Besteuerung auch dann vorgesehen, wenn mehrere sich nahestehende Personen zusammengerechnet auf eine Beteiligungsquote von über 50 % kommen. Mit einer geschickten Aufteilung der Stimmrechte und der Gewinnbeteiligung zu gleichen Teilen können zwei oder mehr Gesellschafter also die Voraussetzungen schaffen, um keine Steuern in Deutschland zahlen zu müssen.

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